ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger (Nachschulung))
Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.
ASP (Aufbauseminar für Punkteabbau)
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punkteabbau, erfolgt entweder freiwillig oder durch eine Anordnung der Behörde.
Nimmt der Teilnehmer freiwillig an einem ASP-Kurs teil, wobei sein Punktestand 8 Punkte nicht übersteigt, so werden 4 Punkte gelöscht. Nimmt er bei einem Punktestand von 9-13 Punkten teil, so werden nur 2 Punkte gelöscht. Ab 14 Punkten wird der Teilnehmer, durch eine befristete Anordnung, der Verkehrsbehörde verpflichtet an diesem Kurs teilzunehmen, hat hier aber nicht die möglichkeit Punkte abzubauen, es sei denn der Teilnehmer nimmt hinterher an einer Verkehrs- Psychologischen Beratung teil, so werden 2 Punkte gelöscht. Genau wie bei einem ASF-Kurs werden die ASP-Kurse auch in Gruppen von 6-12 Personen durchgeführt, jedoch bezieht sich der schwerpunkt dieser Sitzungen auf erfahrene Verkehrsteilnehmer die ihre bestimmten Probleme im Straßenverkehr haben. Auch hier werden 4. Sitzungen zu je 135 Min, eine Fahrprobe (30 Min.) pro Person durchgeführt.
Am Ende des Kurses wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt,die unverzüglich bei der Verkehrsbehörde eingereicht wird.
Die erneute Teilnahme an einem ASP-Kurs ist erst nach fünf Jahren wieder möglich!
