Leistungen

Führerscheinklassen

         Folgende Fahrerlaubnisklassen bilden wir aus:

 

  • Klasse M: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h und 50 kubik Motorgröße; ab 16 Jahren

 

 

  • Klasse A: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 25 kW (34 PS)

             - Die Beschränkung wird nach zwei Jahren automatisch

               aufgehoben.

             - wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben, werden          

               automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.

 

  • Klasse A Direkt: Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A  für Personen ab 25 Jahren

             - wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben, werden

               automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.

 

  • Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; der 17 jährige darf das Kraftfahrzeug nur mit der eingetragene Begleitperson führen.                                                                                                                            Als Begleitperson sind die Personen geeignet die:

             - mindestens 30 Jahre alt sind

             - letzte Zeit 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der                            

               Fahrerlaubnisklasse B sind

             - nicht mehr als 3 Punkte im Zentralverkehrsregister aufweisen.

 

             - wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben, werden

               automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.

 

  • Klasse B:  KFZ bis 3,5 t zulässige Gesamtgewicht; ab 18 Jahren

             - Anhänger bis 750 Kg zulässige gesamtmasse

             - wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben, werden     

               automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.

 

  • Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren