Leistungen
Führerscheinklassen
Folgende Fahrerlaubnisklassen bilden wir aus:
- Klasse M: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h und 50 kubik Motorgröße; ab 16 Jahren
- Klasse A: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 25 kW (34 PS)
- Die Beschränkung wird nach zwei Jahren automatisch
aufgehoben.
- wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben, werden
automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A für Personen ab 25 Jahren
- wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben, werden
automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; der 17 jährige darf das Kraftfahrzeug nur mit der eingetragene Begleitperson führen. Als Begleitperson sind die Personen geeignet die:
- mindestens 30 Jahre alt sind
- letzte Zeit 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der
Fahrerlaubnisklasse B sind
- nicht mehr als 3 Punkte im Zentralverkehrsregister aufweisen.
- wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben, werden
automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.
- Klasse B: KFZ bis 3,5 t zulässige Gesamtgewicht; ab 18 Jahren
- Anhänger bis 750 Kg zulässige gesamtmasse
- wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben, werden
automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
