Da die Fahrstunden und die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leicher wird, empfehlen wir unseren Fahrschüler/innen, sich für diese neue Regelung zu entscheiden!
Seit 2020 ist die neue Regelung B196 in Kraft getreten.
Wer mind. 25 Jahre alt ist und seinen PKW Führerschein mind. 5 Jahre besitzt, darf dann nach der Grundausbildung in unserer Fahrschule ein Leichtkraftrad der Fahrerlaubnisklasse A1 führen. Hierzu müssen keine Prüfungen abgelegt werden.
Das Leichtkraftrad darf bis 11 KW (ca. 15 PS) haben und fährt ca. 100 km/h schnell. Man darf auch auf der Autobahn fahren.
Die Grundausbildung besteht aus 4 mal Theorie zu je 90 Minuten und 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten.
Bei Bedarf können es auch mehr als 5 Fahrstunden sein.
Im Anschluß wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Nach Eintragung der FE Klasse B196 in seinem Führerschein, darf er/sie ein Leichtkraftrad innerhalb Deutschlands fahren.