Neuigkeiten

 

Ab dem 01.04.2021 ist es soweit, B197 Automatik!

 

Diese neue Automatik-Regelung sagt aus, dass man die Führerscheinausbildung sowie die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolvieren kann, aber durch den Führerscheineintrag B197 auch einen Schaltwagen fahren darf.

Man muss nur zum Ende der Ausbildung mit einem Schaltwagen mind. 5 Doppelfahrstunden je 90 min. oder

10 Fahrstunden je 45 min. absolvieren. Anschließend wird eine 15 minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer durchgeführt. Wenn der Fahrlehrer keine Zweifel an der Bedienung mit dem Schaltwagen hat, bekommt der Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung hierüber und der Fahrschüler/in kann dann die praktische Prüfung mit einem Automatik Fahrzeug absolvieren. Nach bestandener Fahrprüfung darf man beliebig mit Automatik- oder Schaltwagen fahren.

 

Da die Fahrstunden und die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leicher wird, empfehlen wir unseren Fahrschüler/innen, sich für diese neue Regelung zu entscheiden!

 

Wollt Ihr Leicht-Motorrad B196 (Klasse A1) Führerschein ohne Prüfungen, dann ruft uns an!

 

Seit 2020 ist die neue Regelung B196 in Kraft getreten.

 

Wer mind. 25 Jahre alt ist und seinen PKW Führerschein mind. 5 Jahre besitzt, darf dann nach der Grundausbildung in unserer Fahrschule ein Leichtkraftrad der Fahrerlaubnisklasse A1 führen. Hierzu müssen keine Prüfungen abgelegt werden.

Das Leichtkraftrad darf bis 11 KW (ca. 15 PS) haben und fährt ca. 100 km/h schnell. Man darf auch auf der Autobahn fahren.

Die Grundausbildung besteht aus 4 mal Theorie zu je 90 Minuten und 5 Fahrstunden zu je 90 Minuten.

Bei Bedarf können es auch mehr als 5 Fahrstunden sein.

Im Anschluß wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.

Nach Eintragung der FE Klasse B196 in seinem Führerschein, darf er/sie ein Leichtkraftrad innerhalb Deutschlands fahren.

 

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