Probezeit:
Wer zum ersten mal (Ersterteilung) eine Fahrerlaubnis der
FE-Klassen A1; A2; A oder B erwirbt, der bekommt automatisch 2 Jahre Probezeit.
Das bedeutet, wenn die Probezeit durch die Erwerbung einer der oben genannten FE-Klassen nach 2 bzw. 4 Jahren vorbei ist, bekommt man später nicht nochmal Probezeit, wenn man die Fahrerlaubnisklassen erweitert.
Beispiel:
Eine 16 Jährige Person erwibt die Fahrerlaubnis der Klasse A1, hierfür bekommt die Person 2 Jahre Probezeit.
Nach 2 Jahren ist die Probezeit beendet.
Er will nun die FE-Klasse B erwerben. Er würde nicht nochmal Probezeit bekommen.
Die Dauer der Probezeit beträgt 2 Jahre.
Bei Anordnung eines Aufbauseminars wegen Verkehrverstößen, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Dies bedeutet, ab Erteilung der Fahrerlaubnis hat man nun 4 Jahre Probezeit.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
/ Nachschulung:
Wer innerhalb der Probezeit Verkehrsverstößen nach Bußgeldkatalog der Kategorie 1 x A oder 2 x B begeht ,
ordnet die Straßenverkehrsbehörde denjenigen zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ASF an.
Dazu wird eine bestimmte Frist angesetzt (ca. 3 Monate).
Wer innerhalb der genannten Frist der Verkehrsbehörde keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Fahrerlaubnis wird wieder erteilt, wenn derjenige nochmal Fahrerlaubnis beantrag und die Teilnahmebescheinigung vorlegt.
Aufbauseminare finden in Gruppen zwischen mind. 6 bis max. 12 Personen statt.
Die Aufbauseminare dürfen nur durch Fahrschulen mit Seminarlaubnis durchgeführt werden.
Ein Aufbauseminar besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern).
Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Seminarteilen, sowie Mitwirkung bei der Gruppenarbeit.
Eine Prüfung findet nicht statt.
Wer vollständig an allen Seminarsitzungen sowie bei der Fahrprobe teilgenommen und mitgewirkt hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.
Diese muss der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der gegebenen Frist (in der Regel 3 Monate) eingereicht werden.
Ansonsten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Es ist daher sehr wichtig, dass bei einer Anordnung vom Aufbauseminar, euch schnellstmöglichst bei uns anmeldet, damit wir euch beim nächsten Aufbauseminar Fristgerecht einplanen können.
Kann freiwillig bei einer Punktestand von 1 bis 5 Punkten teilgenommen werden.
Danach wird 1 Punkt abgebaut. Wiederholung ist erst nach 5 Jahren möglich!
Fahreignungsseminare (FES) dürfen nur durch bestimmte Fahrschulen durchgeführt werden, die die erforderliche Seminarerlaubnisse für ASF und für FES besitzen.
Unsere Fahrschule besitzt diese Seminarerlaubnisse.
Umfang und Durchführung des Fahreignungsseminars.
Das Seminar besteht aus 2 Bereichen.
1. Aus den verkehrspädagogischen Teil in der Fahrschule
- 2 x 90 Minuten Seminarsitzungen (Modul 1 und Modul 2)
- Kann einzel oder in Gruppen durchgeführt werden.
2. und aus den verkehrspsychologischen Teil durch einen
Verkehrspsychologen
- 2 x 75 Minuten Sitzungen
Beide müssen den Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Die Kosten hierfür muss der Teilnehmer selbst aufkommen.