Leistungen

Folgende Fahrerlaubnisklassen (FE) bilden wir aus:

Klasse AM:

               Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h und

               50 kubik (50 ccm) Motorgröße;

               Ab 15 Jahren

 

Klasse A1:

               Leichtkrafträder; beschränkt auf 125 kubik (125 ccm)

               Motorhubraum;

               Ab 16 Jahren.

 

               Wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben

               (Ersterteilung)

               werden 2 Jahre Probezeit erteilt.

 

Klasse A2:

               Motorradführerschein;

               Ab 18 Jahren,

               Krafträder beschränkt bis max. 35 kW (48 PS)

               Motorleistung

               und Leistungsgewicht von max. 0,2 kW / kg

 

               (Aufstufung von FE-Kl. A1 auf A2)

               Besitzt man bereits die FE-Kl. A1 (Leichtkraftrad)

               seit 2 Jahren, kann man die FE-Kl. A2 vereinfacht

               erwerben, in dem man nur die praktische Prüfung

               mit einem Motorrad der Kategorie FE-Kl. A2  

               absolviert.

               (ohne Pflichtausbildung, ohne Theorie Prüfung)

 

             - Die Beschränkung wird nach zwei Jahren

               aufgehoben, wenn eine praktische Prüfung

               mit einem Motorrad der Kategorie FE-Kl. A absolviert

               wird.

               Hierbei soll die Prüfung kürzer dauern als sonst

               (55 Minuten).

               (ohne Pflichtausbildung, ohne Theorie Prüfung)

 

               Wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben

               (Ersterteilung)

               werden automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.

 

Klasse A:

               Motorrad Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung in die

               FE-Klasse A

               Ab 24 Jahren

               Ab 20 Jahren bei 2 Jährigen Vorbesitz der FE-Kl. A2

               (praktische Prüfung erforderlich)

               Wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben

               (Ersterteilung)

               werden automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.

              

Klasse BF 17:

               Begleitetes Fahren mit 17 Jahren;

               Die 17 jährige Person darf ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t

               zulässiges Gesamtgewicht nur in beisein mit die

               eingetragene Begleitperson führen.         

              

               Als Begleitpersonen sind diejenigen geeignet, die

             - mindestens 30 Jahre alt sind

             - letzte Zeit ununterbrochen seit 5 Jahren im Besitz der               

               Fahrerlaubnisklasse B sind

             - nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister       

               aufweisen.

            

               Wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben,

               werden automatisch 2 Jahre Probezeit erteilt.

 

Klasse B: 

               Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse

               ab 18 Jahren oder BF17

             - Anhänger bis 750 Kg zulässige Gesamtmasse

             - Anhänger über 750 Kg zulässige Gesamtmasse

               auch, wenn die Gesamtmassen von Zugfahrzeug und

               Anhänger zusammen 3,5 t nicht übersteigen.

              

               Wird diese Fahrerlaubnis zum ersten mal erworben

               (Ersterteilung)

               werden 2 Jahre Probezeit erteilt.

 

Klasse B96:

               Zugfahrzeug (max. 3,5 t zGM) und Anhänger zusammen max. 4,25 t

               Fahrerschulung notwendig, Keine Prüfungen notwendig.

               Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus, diese muss man in
               Führerschein eintragen lassen.

 

Klasse BE:

                Pkw mit größeren Anhänger 1:1 (3,5 t zu 3,5 t)

                Zum Erwerb der FE-Klasse BE ist Vorbesitz der

                FE- Klasse B erforderlich; Praktische Prüfung notwendig!

                ab (BF17) oder 18 Jahren

 

Klasse B196:

               Nur durch Schulung (Theorie und Praxis), aber ohne Prüfungen

               kann man ein Kraftrad der FE-Klasse A1 fahren. Vorraussetzung

               hierfür ist, 5 jahre besitz der FE-Klasse B und Mindestalter

               von 25 Jahren

               Fahrschule stellt eine Bescheinigung aus, diese muss man in

               Führerschein eintragen lassen.

               Der Führerschein B196 gilt nur innerhalb von Deutschland

 

Klasse B197:

               Erst ab dem 01.04.2021

               Absolvieren der Führerscheinausbildung und die praktische Prüfung

               mit einem Automatikfahrzeug, wobei mann hinterher auch ein

               Schaltwagen fahren darf.

               Die Automatikbeschränkung entfällt.

               Voraussetzung hierfür ist, absolvieren von mind. 5 Doppelfahrstunde sowie

               eine 15 minutige Testfahrt mit dem Fahrlehrer.

               Die Fahrschule stellt dann eine Bescheinigung aus.

 

Probezeit:

               siehe Aufbauseminare   

             

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