Leistungen

 

Wir bieten unseren Fahrschülern eine gute und solide Ausbildung in allen Klassen zu fairen Konditionen. Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Sie auf Ihrem Weg zum Führerschein.

 

Bei der Vorbereitung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen. Lassen Sie sich nicht drängen oder unter Druck setzen: Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen müssen Sie keine Angst vor den Prüfungen haben.

 

Bevor sie loslegen mit der Führerscheinausbildung, informieren Sie sich unbedingt in unserer Fahrschule.

Wir beraten Sie fachkundig und gerne, selbstverständlich unverbindlich und kostenlos!

Wir bieten an:

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   Führerscheinausbildung für Auto und Motorrad

   Fahrerlaubnisklasse (FE)  B (PKW) BE PKW mit

   Anhänger

   FE-Klasse  A (Motorrad)

 

-  PKW Ausbildung an einem Automatik- oder Schaltwagen

 

-  PKW Ausbildung mit Anhänger FE-Klasse BE

 

-  Zusätzlich spezielle Theorieübungen am PC    

   (Prüfungsvorbereitung)



-  Motorradausbildung ab 18 Jahren (A beschränkt),

                                        ab 24 Jahren (A unbeschränkt)

 

-  Erste Hilfe Ausbildung

 

-  Sehtest

 

-  Aufbauseminare für Fahranfänger ASF (Nachschulung)

 

-  Fahreignungsseminar (FES) Punkteabbau

 

-  Fahrlehrerausbildung

 

Neu ab Mai 2018

Wir übernehmen die Anmeldung für unsere Fahrschüler beim Landesamt/ Bürgeramt (Onlineantrag).

 

Ihr braucht kein Termin beim Bürgeramt zu machen, da durch werden die Wartezeiten wesentlich gekürzt!

 

Ihr könnt auch alle Unterlagen von uns bekommen!

Für die Online-Anmeldung braucht Ihr:

- Ausweis oder Reisepass

- Passfoto (könnt ihr auch bei uns machen lassen)

- Erste Hilfe Bescheinigung (wird auch bei uns gemacht)

- Sehtest-Bescheinigung (wird auch bei uns gemacht)

- Kreditkarte oder Giropay für Bearbeitungsgebühr beim  

  Landesamt

- Bei Minderjährigen muss ein  Erziehungsberechtigter

  dabei sein.

- Beim begleitetes Fahren mit 17 muss die Begleitperson

  auch dabei sein, wenn es nicht gleichzeitig der

  Erziehungsberechtigter ist.

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