Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen über das Verhalten im Verkehr.

Bei Fahrerlaubnis (FE) Klasse B sind 12 Grundstoffe und 2 Klassenspezifische Unterrichtstoffe, also insgesamt 14 Unterrichtsstoffe.

Bei FE-Klasse A sind es 12 + 4 Unterrichtstoffe.

Ist man im Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse, so reduzieren sich die Grundstoffe um die Hälfte. Alle Unterrichtstoffe bestehen aus je 90 Min. (Doppelstunde)

 

Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  12. Lebenslanges lernen                                                                                                                                                                                          und die 2 Klassenspezifische Unterrichtstoffe für FE-Klasse B                                                                                    
  13. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, Umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
  14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen                                                                                                                                                         oder bei FE-Klasse A noch die 4 Klassenspezifische Unterrichtstoffe                
  15. Persönliche Voraussetzungen, Schutz des Fahrers und Beifahrers, Führerscheinklasse und Fahrzeugpapiere, Kraftradbauarten, Aufbau des Kraftrades, Betriebs- und Verkehrssicherheit
  16. Bedeutung der Grundfahraufgaben, Grundlagen der Fahrphysik, Bremsen, Kurven, Der Lenkimpuls, Ausweichen, Kritische Fahrzustände/ Ursachen, Beschreibung der Grundfahraufgaben
  17. Verhalten bei zweiradspezifischen Verkehrszeichen, Sehen und gesehen werden, Mitnahme von Personen und Gepäck, Abstellen und Sichern, Verhalten nach Unfällen, Besonderheiten des Leichtkraftrades, Motorradäder mit Beiwagen, Motorräder mit Anhänger, Umweltschonung und umweltbewusstes Verhalten.
  18. Fahrbahn "lesen", Fahren unter erschwerten Bedingungen, Fahren bei Dämmerung und Dunkelheit, Fahren in der Stadt, Fahren auf Landstraßen, Fahren auf der Autobahn, Gruppenfahrten, Sicherheit durch Weiterlernen      



Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönliche Leistung erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

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